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Kapital-Lebensversicherung
Beratungsanfrage
Die Kapital-Lebensversicherung hat das Ziel, zum einen Versorgungslücken im Alter abzudecken, zum Anderen aber auch die Angehörigen im Todesfall abzusichern. Stirbt der Versicherte vor dem Erreichen eines vorher vereinbarten Fälligkeitsalters, erhalten die Begünstigten eine bestimmte, festgelegte Summe sowie eine bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Gewinnbeteiligung. Erreicht der Versicherte das vereinbarte Fälligkeitsalter, erhält er die Versicherungssumme zuzüglich einer angefallenen Gewinnbeteiligung. Die zu zahlenden Beiträge sind auf Grund des Sparanteiles höher als die bei der Risiko-Lebensversicherung.
Den Abschluss einer Kapitallebensversicherung sollte besonders derjenige in Erwägung ziehen, der Familienangehörige zu versorgen hat und zusätzlich Kapital fürs sein Alter ansparen möchte, denn die Kapital-Lebensversicherung ist auch nach dem Wegfall bestimmter Steuerfreiheiten auf Grund des Sparanteiles eine gute Variante, um Kapital sicher anzulegen und ein Vermögen aufzubauen.
Die Kapitallebensversicherung ist auch besonders für Selbstständige interessant, die ja üblicherweise nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Als Alternative zur privaten Rentenversicherung ist das angesparte Geld im Todesfall des Versicherten übertragbar und kann Angehörige vor finanziellen Notlagen schützen.
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